Önder Balkaya

Kinder dürfen nicht zur Beerdigung des Opas

Am 31.10.2020 ist mein Vater verstorben. Die Beerdigung findet Donnerstag, den 05.11.2020, in Köln statt. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage wird keine Trauerfeier abgehalten. Meine beiden Kinder wussten von der schweren Krankheit ihres Opas. Ich hatte offen mit ihnen darüber gesprochen. So war es für sie ganz natürlich, sich von ihrem Opa auf dem Friedhof zu verabschieden. Diesen Wunsch hatten sie schon früh geäußert. Meine jüngere Tochter sagte sogar, dass sie dem Opa gerne ein Bild mit ins Grab legen wolle.

Die Schule hatte einer Freistellung zugestimmt. Dies wird bei Todesfällen, insbesondere bei Großeltern, regelmäßig so gehandhabt. Doch leider wird dieser Wunsch der Kinder nicht erfüllt. Die Mutter der Kinder lässt dies nicht zu.

Sie schrieb mir in einer SMS, dass die große Tochter zum Zeitpunkt der Beerdigung ihren Geburtstag feiern würde. Eine Teilnahme an der Beerdigung sei allein schon „in Hinblick auf die aktuelle Coronalage“ nicht möglich. Gerne könne ich die beiden Kinder am Donnerstag, dem Tag der Beerdigung, um 15 Uhr abholen. Das ist exakt die von mir gerichtlich erkämpften Abholzeit jeden Donnerstag.

Ich verstehe es nicht. Sie verweist auf die Corona-Situation auf dem Friedhof. Dabei werden dort ganz besonders die Coronaregeln eingehalten. Und gleichzeitig veranstaltet sie eine Geburtstagsfeier. Ich weiß noch nicht einmal, ob sie den Kindern Bescheid gegeben hat, dass Opa gestorben ist.

Eigentlich wollten wir am Samstag eine Übernachtungsparty machen, aber diese habe ich unter den aktuellen Umständen abgesagt. Wenn ich die Kinder, wie jeden Donnerstag, um 15 Uhr abhole, weiß ich nicht, was mich erwarten wird. Aber auch mit dieser Situation werde ich als Vater fertig.

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